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Internationale Alphornfestival von Nendaz

WETTBEWERBSREGLEMENT «OFF-WETTBEWERB»

WARUM EIN WETTBEWERB «OFF»?

Im Rahmen des offiziellen Wettbewerbs des Internationales Alphornfestival wird ein Wettbewerb «OFF» organisiert, der den musikalischen Austausch ermöglichen und das Festival öffnen soll. Die Bläser und Komponisten erhalten so die Gelegenheit, sich abseits konventioneller Wege musikalisch auszudrücken. Im Rahmen des Wettbewerbs kann das Instrument Alphorn dem Publikum von seiner modernen Seite gezeigt werden.

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES

Der Wettbewerb «OFF» ist nicht Teil des offiziellen Wettbewerbs des Festivals und steht allen Alphorn- und Büchelbläsern offen.

Der Wettbewerb findet am Samstag von 11:30 bis 13:30 Uhr auf dem offiziellen Wettkampfgelände statt.
Die Anzahl der Durchgänge wird je nach verfügbarer Zeit festgelegt. Priorität erhalten die Teilnehmer des offiziellen Wettbewerbs sowie die zuerst eingegangenen Anmeldungen.

Die Reihenfolge der Auftritte der Teilnehmer wird elektronisch ausgelost, wobei berücksichtigt wird, welche Konkurrenten mehrmals auftreten werden und wie viele Anmeldungen es gibt. Die Reihenfolge wird am Morgen des Wettbewerbs bekannt gegeben. Diese Liste ist beim Informationsstand einsehbar. Alle Teilnehmer müssen sich selbst darüber informieren, wann sie an der Reihe sind. Wer zu spät kommt, wird disqualifiziert.

Die Bläser melden sich 15 Minuten vor ihrem Auftritt beim Verantwortlichen des Wettbewerbs. Der Name des Teilnehmers wird der Jury zu keinem Zeitpunkt genannt, da die Darbietungen blind bewertet werden.

Das Klassement wird bekannt gegeben und der Gewinner tritt am Sonntag während des offiziellen Nachmittagsprogramms auf Tracouet auf. Bei der Bekanntgabe der Ergebnisse am Sonntagnachmittag auf Tracouet erhalten die ersten Drei des Klassements einen Preis.

ARTIKEL 2 - INSTRUMENTE

Es sind folgende Instrumente zugelassen:

  • Alphorn (Sousa cor, Bretzel...)
  • Büchel (Trombobüchel…)

Instrumente sowie Mundstücke dürfen nur aus Holz oder Karbon gefertigt sein, ausser den Verbindungshülsen, der Umrandung und den Stimmzügen.

Die Instrumente können unterschiedliche Formen haben, müssen aber natürliche Instrumente mit einer einzigen Luftsäule bleiben.

Die Darbietungen können mit Instrumenten gespielt werden, die eine oder mehrere verschiedene Tonarten haben (Instrumente, modifizierte Ventilsysteme und Zylinder sind verboten). Es ist möglich, die zugelassenen Instrumente in derselben Formation zu spielen.

ARTIKEL 3 - BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DARBIETUNG

Der Wettbewerb steht allen Alphorn- und Büchelbläsern (Solo, Duo, Trio, Quartett, Gruppe) offen. Es steht ihnen frei, verschiedene Grundstimmungen (Fa, Fa#, Mi ...) zu spielen. Bei zu vielen Anmeldungen erhalten die Darbietungen von Gruppen den Vorrang (Duo, Trio, Quartett, Gruppe).

Der Auftritt hat in korrekter Kleidung zu erfolgen (Minimum schwarze Hose und weisses Hemd). Die Formationen dürfen nicht dirigiert werden. Der Vortrag darf mit einer Notenhilfe, aber ohne Notenständer dargeboten werden.

ARTIKEL 4 - ANZAHL UND DAUER DER DARBIETUNGEN

Die Bläser dürfen höchstens zwei Auftritte absolvieren, dies jedoch mit unterschiedlichen Musikstücken. Mehrere Auftritte mit der gleichen Formation werden nicht gestattet (je nach Möglichkeiten der Organisation). Wie viele Teilnehmer in einer Gruppe mitspielen, ist nicht vorgegeben.

Den Konkurrierenden steht das Recht zu, sich vor Beginn des Vortrages am Standort 30 Sekunden einzuspielen.

Vortragsdauer:
a) Vortrag Alphorn - mindestens 3'00'' - höchstens 4'30''
a) Vortrag Büchel -  mindestens 3'00'' - höchstens 4'30''

Zu kurze Vorträge werden pro angebrochene 5 Sekunden mit einem Bewertungspunkt bestraft. Dauert ein Vortrag länger als 4'30'' wird er vom Juryobmann mit der Glocke unterbrochen. Kann anschliessend kein musikalisch überzeugender Abschluss gemacht werden, wird ein Abzug vorgenommen.
Zu kurze oder zu lange Vorträge werden pro angebrochene 5 Sekunden mit einem Bewertungspunkt bestraft.

ARTIKEL 5 - BEURTEILUNG DER VORTRÄGE

Die Vorträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  1. Tonkultur
  2. Blastechnik - Treffsicherheit, Beweglichkeit, Intonation
  3. Interpretation I - Dynamik, Phrasierung, Artikulation, Stimmenausgleich
  4. Interpretation II - Metrik, Tempo (Zeit), Agogik, Rhythmik, Zusammenspiel
  5. Musikalischer Ausdruck

Die Teilnehmer an diesem Wettbewerb müssen der Organisation bis spätestens Anfang Juli 3 Exemplare der Partituren des beim Wettbewerb für die Jury vorgetragenen Stücks zur Verfügung stellen.

Der Musiker darf aus dem Kontext der Partitur heraustreten. Diese ist für die Jury nur indikativ.

Die Jury aus der Welt des Alphorns wird die Bewertung auf die gleiche Weise vornehmen wie beim offiziellen Wettbewerb, blind und mit der Partitur als Stütze.

ARTIKEL 6 - KATEGORIE

Beim OFF-Wettbewerb gibt es eine einzige Kategorie.

ARTIKEL 7 - DISQUALIFIKATION

Konkurrierende, welche sich nicht ans technische Regulativ halten, haben keinen Anspruch darauf, im Klassement aufgeführt zu werden.

Teilnehmer, welche sich wissentlich so nahe beim Wettspielareal einblasen, dass sie die Konkurrenz stören, können ebenfalls disqualifiziert werden.

ARTIKEL 8 - ANMELDEFRIST

Die Anmeldefrist ist auf dem Anmeldeformular vermerkt und muss zwingend eingehalten werden. Eventuelle Änderungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden bis zum Sonntag vor dem Wettbewerb berücksichtigt.

Es müssen sich alle Konkurrenten einschreiben. Gruppen müssen bei der Anmeldung eine Namensliste mit allen Mitgliedern der Gruppe einreichen. Der Name des Stücks muss auf der Anmeldung erwähnt werden.

Von den Bläsern, die beim offiziellen Wettbewerb des Internationales Alphornfestival mitmachen, wird ein zusätzlicher Betrag verlangt. Der Betrag wird jährlich von den Organisatoren festgelegt und muss vor Anmeldeschluss einbezahlt werden.

Bläser, die nur am OFF-Wettbewerb mitmachen, bezahlen die Teilnehmergebühr für den offiziellen Wettbewerb ohne Zusatz.

Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, sich an die Entscheide des Komitees desInternationales Alphornfestival Nendaz zu halten.